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Prüfungen in der BWL

Hier finden Sie relevante Informationen zu den Prüfungen im Rahmen des Lehrangebots der BWL, welche Prüfungs- und Anmeldungsmodalitäten, Prüfungsturnus und Hilfsmittel betreffen.

Bitte beachten Sie, dass für Prüfungsanmeldungen die Studierenden- und Prüfungsverwaltung KuK zuständig ist, nicht der Prüfungsausschuss der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.


Prüfungsformen und Prüfungsturnus

Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zu den Prüfungsformen sowie dem Prüfungsturnus:

  • Die Modulabschlussprüfung über die Inhalte der vier Kurse des Grundlagenpflichtmoduls A) a) "Betriebswirtschaftslehre" erfolgt schriftlich in Form einer benoteten Klausur (120 Minuten) zum Ende jeden Wintersemesters.
  • Die Modulabschlussprüfung über die Inhalte von vier der fünf Kurse des Pflichtmoduls B) "Kunst- und Kulturmanagement" erfolgt schriftlich in Form einer benoteten Klausur (120 Minuten) zum Ende jeden Sommersemesters.
  • Die Modulabschlussprüfung über die Inhalte der zugehörigen Kurse des gewählten Moduls im Rahmen des Wahlpflichtmoduls E) "Betriebswirtschaftslehre" erfolgt schriftlich in Form einer benoteten Klausur (60-120 Minuten). Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an die jeweils modulverantwortlichen Lehrstühle.

Dabei richtet sich der jeweilige Anmeldezeitraum für die oben genannten Prüfungen stets nach den offiziell  bekannt gegebenen Anmeldezeiträumen


Prüfungstermine und Prüfungsanmeldungen im Wintersemester 2023/24

(Stand: 17.01.2024)

Plichtmodul A) a)

 

  1.  Termin: Mittwoch, 07.02.2023 um 10 Uhr (120 Min, Raum S3/4 im Oeconomicum)
  2. Termin: Dienstag, 26.03.2023 um 10 Uhr (120 Min, Raum S3/4 im Oeconomicum)

Wahlpflichtmodul E)

  • Beide Klausurtermine werden im Semesterverlauf durch den Prüfungsausschuss der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hier bekannt gegeben.

Wichtig: Der jeweilige Anmeldezeitraum für die Prüfungen in allen BWL-Modulen richtet sich stets nach den offiziell bekannt gegebenen Anmeldezeiträumen.

Wintersemester 2023/2024:  27.11. – 15.12.2023

Sommersemester 2024:            20.05. – 07.06.2024

Alle Module (A, B, und E) werden laut neuester PO regulär in zwei Prüfungszeiträumen geprüft. Der erste Prüfungszeitraum findet im Anschluss an die Vorlesungszeit, der zweite zu Beginn des darauffolgenden Semesters statt. Es besteht Wahlfreiheit zwischen dem jeweiligen ersten und zweiten Prüfungstermin. Für beide gilt der oben genannte, einheitliche Anmeldezeitraum.

Die Anmeldung erfolgt online über das Studierendenportal.

Die vom Prüfungsausschuss festgelegten Fristen für die Meldung zu den Prüfungen sind Ausschlussfristen!


Prüfungsanmeldungen zum Zweittermin nach Nichtbestehen oder Rücktritt

Für alle Prüfungen im Bereich der BWL, also in den Modulen A, B und E, gilt: Abweichend von den Regelungen der BWL können Sie sich nach regulärem Rücktritt vom Ersttermin und nach Nichtbestehen im Ersttermin für den jeweiligen zweiten Prüfungentermin anmelden.

Eine automatische Anmeldung zum Zweittermin nach Nichtbestehen erfolgt nicht!

Anmeldung: Um sich für den zweiten Prüfungstermin anzumelden, wenden Sie sich per an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung für KUK unter Angabe

  • Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer
  • Angabe der Modulbezeichnung
  • Datum des Zweittermins

Frist: Die Anmeldungen müssen bis spästenstens einer Woche vor dem Zweittermin vorliegen.


Zugelassene Hilfsmittel in den Prüfungen der BWL

  • Für die Prüfungen im Grundlagenmodul A) a) sind einfache Taschenrechner* zugelassen.
  • Für die Prüfungen im Pflichtmodul B) sind keine Hilfsmittel zugelassen.
  • Ggf. erlaubte Hilfsmittel in den Prüfungen des Wahlpflichtmoduls E) werden über den Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bekannt gegeben. 

*Wichtig: Taschenrechner bei Klausuren 

In Klausuren, bei denen Taschenrechner verwendet werden dürfen, sind ausschließlich die nach-folgend genannten Modelle zugelassen: 

  • Casio: FX-82…, FX-83…, FX-85…, FX-86…, FX-87…
  • Texas Instruments: TI-30… (außer “Pro”), TI-34… 
  • Sharp: EL-500…, EL-520…, EL-531…, EL-W531… 
  • Citizen: SR-270X 

Die Benutzung eines Taschenrechnermodells, das nicht zugelassen ist, wird als Verwendung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels gewertet, so dass die betreffende Prüfung gemäß § 14 Abs. 4 der Prüfungsordnung als „nicht bestanden“ gewertet wird. 

Es ist vollkommen unerheblich, ob ein Prüfling täuschen wollte oder nicht, denn der Tatbestand des Täuschungsversuches ist bereits durch die Verwendung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels geschaffen.

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