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Prüfungen in der BWL

Hier finden Sie relevante Informationen zu den Prüfungen im Rahmen des Lehrangebots der BWL, welche Prüfungs- und Anmeldungsmodalitäten, Prüfungsturnus und Hilfsmittel betreffen.

Bitte beachten Sie, dass für Prüfungsanmeldungen die Studierenden- und Prüfungsverwaltung KuK zuständig ist, nicht der Prüfungsausschuss der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Hier finden Sie den Leitfaden für die Anerkennung von im Ausland erbrachten BWL-Leistungen.
Anträge für eine Anerkennung können Leistungen aus den Bereichen des Modul A und E beziehen und müssen über das A-Tool vorgenommen werden.

Zum A-Tool kommen Sie hier.


Prüfungsformen und Prüfungsturnus

Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zu den Prüfungsformen sowie dem Prüfungsturnus:

  • Die Modulabschlussprüfung über die Inhalte der vier Kurse des Grundlagenbereichs "Betriebswirtschaftslehre" erfolgt schriftlich in Form einer benoteten Klausur (120 Minuten) zum Ende jeden Wintersemesters.
  • Die Modulabschlussprüfung über die Inhalte von vier der fünf Kurse des Bereich "Kunst- und Kulturmanagement" erfolgt schriftlich in Form einer benoteten Klausur (120 Minuten) zum Ende jeden Sommersemesters.
  • Die Modulabschlussprüfung über die Inhalte der zugehörigen Kurse des gewählten Moduls im Rahmen des Vertiefungsbereich "Betriebswirtschaftslehre" erfolgt schriftlich in Form einer benoteten Klausur (60-120 Minuten). Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an die jeweils modulverantwortlichen Lehrstühle.

Dabei richtet sich der jeweilige Anmeldezeitraum für die oben genannten Prüfungen stets nach den offiziell  bekannt gegebenen Anmeldezeiträumen



Prüfungsanmeldungen zum Zweittermin nach Nichtbestehen oder Rücktritt

Achtung: Änderung aufgrund der PO2025 (Stand: Nov. 2025)

Für alle Prüfungen im Bereich der BWL (Grundlagenbereich, „Kunst- und Kulturmanagement“, Vertiefungsbereich „Betriebswirtschaftslehre“) gilt:
Die Anmeldung zum Zweittermin erfolgt nach Nichtbestehen des Ersttermins automatisch durch die Prüfungsverwaltung. Ein Rücktritt ist bis 7 Tage vor dem Zweittermin möglich.

Nur im Krankheitsfall (mit Attest) kann die Anmeldung zum Zweittermin per Mail an die SPV KUK beantragt werden. Die Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Matrikelnummer, Modulbezeichnung, Datum des Zweittermins sowie das Attest (Anhang).

Hinweis:
Eine erneute Teilnahme am regulären Ersttermin im darauffolgenden Jahr ist weiterhin möglich, sofern das Modul erneut angeboten wird. Die Anmeldung erfolgt dann über das Studierendenportal.


Zugelassene Hilfsmittel in den Prüfungen der BWL

  • Für die Prüfungen im Grundlagenbereich sind einfache Taschenrechner* zugelassen.
  • Für die Prüfungen im Bereich “Kunst- und Kulturmanagement” sind keine Hilfsmittel zugelassen.
  • Ggf. erlaubte Hilfsmittel in den Prüfungen des Vertiefungsbereich “Betriebswirtschaftslehre” werden über den Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bekannt gegeben. 

*Wichtig: Taschenrechner bei Klausuren 

In Klausuren, bei denen Taschenrechner verwendet werden dürfen, sind ausschließlich die nach-folgend genannten Modelle zugelassen: 

  • Casio: FX-82…, FX-83…, FX-85…, FX-86…, FX-87…
  • Texas Instruments: TI-30… (außer “Pro”), TI-34…
  • Sharp: EL-500…, EL-520…, EL-531…, EL-W531…
  • Citizen: SR-270X 

Die Benutzung eines Taschenrechnermodells, das nicht zugelassen ist, wird als Verwendung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels gewertet, so dass die betreffende Prüfung gemäß § 14 Abs. 4 der Prüfungsordnung als „nicht bestanden“ gewertet wird. 

Es ist vollkommen unerheblich, ob ein Prüfling täuschen wollte oder nicht, denn der Tatbestand des Täuschungsversuches ist bereits durch die Verwendung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels geschaffen.

Responsible for the content: Dr. Julia Römhild : Contact by e-mail